Das Geld können folgende Personen beantragen:
Wer zwischen 1949 und 1975 als Kind oder Jugendlicher in einem Heim im Westen von Deutschland gelebt hat.
Wer zwischen 1949 und 1990 als Kind oder Jugendlicher in einem Heim im Osten von Deutschland gelebt hat.
Sie können sich direkt an die Stiftung Anerkennung und Hilfe wenden und sich auch von einem Betreuer helfen lassen:
Internetlink zur Stiftung Anerkennung und Hilfe
kostenfreie Telefon-Hotline: 0800 221 2218, montags bis donnerstags jeweils 8-20 Uhr
PS:Viele Menschen aus der Stiftung Scheuern haben das schon gemacht.