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»Im Leben leben. Wir wollen Inklusion verwirklichen.«
Meldeportal

Meldeportal

Hinweisgeber haben die Möglichkeit über dieses Portal Meldungen zu tätigen, sofern Sie Verhaltensweisen beobachten, die möglicherweise Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien betreffen. Unterhalb der  Informationen zur Meldung bei Verstößen finden Sie zwei Wege, wie Sie Ihre Meldung absetzen können. 

Wichtige Informationen zur Meldung von Verstößen

  • Das Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme von Meldungen bei gesetzlichen Verstößen oder bei Zuwiderhandeln bei Verordnungen oder anderen Vorschriften.
  • Beschwerden allgemeiner Natur bitten wir unter der postalischen oder Mail-Kontaktadresse der Stiftung Scheuern einzureichen.
  • Alle Mitarbeiter*innen, Klient*innen der Stiftung Scheuern sowie deren gesetzlichen Betreuer*innen, alle Geschäftspartner und weitere Dritte sind berechtigt Meldungen im Hinweisgeberportal abzugeben.
  • Die über das Hinweisgeberportal eingehenden Hinweise und Informationen werden streng vertraulich bearbeitet.
  • Reichen Sie eine Meldung ein, so wird Ihnen automatisch eine Eingangsbestätigung zugestellt. Wenn Sie Ihre Kontaktdaten mit einreichen wird mit Ihnen die Meldestelle mit Ihnen auf Ihren Wunsch hin in Verbindung treten sofern auch Rückfragen zum Sachverhalt bestehen oder Sie Ihrerseits Auskünfte wünschen. In diesem Falle denken Sie bitte an die Angabe ihrer Kontaktmöglichkeit. Sie selbst haben jederzeit die Möglichkeit weitere Informationen über die Erstmeldung hinaus zur Verfügung zu stellen.
  • Der Hinweisgeber erhält innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang seiner Meldung von der Meldestelle eine begründete Antwort über geplante, bereits ergriffene Schritte oder noch folgende Maßnahmen, die der Aufklärung dienen.
  • Bitte wenden Sie sich an eine der Meldestellen, wenn es sich um Mitteilungen folgender Sachverhalten handelt:
    • Datenschutz - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten oder dem Schutz von Netz- und Informationssysteme
    • Lebensmittelsicherheit
    • Ordnungswidrigkeiten - verletzte Vorschriften, die dem Schutz von Gesundheit, Leib und Leben dienen
    • Ordnungswidrigkeiten - verletzte Vorschriften, die dem Schutz der Rechte von Mitarbeiter*innen, Klient*innen oder ihrer Vertretungsorgane dienen
    • Öffentliche Gesundheit
    • Produktsicherheit und -konformität
    • Steuerrecht der Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften
    • Staatliche Beihilfen
    • Strafrecht
    • Tiergesundheit und Tierschutz
    • Umweltschutz
    • Verbraucherschutz
    • Verkehrssicherheit
  • Bei der Meldung berücksichtigen Sie bitte die Grundsätze der wahrheitsgemäßen Wiedergabe. Bitte geben Sie daher nur solche Hinweise, bei denen Sie sicher sind, dass sie tatsächlich stimmen. Sind Sie sich nicht sicher, so kennzeichnen Sie bitte Ihre Mitteilung als Vermutung oder als Aussage von dritten Personen.
  • Bitte beachten Sie unsere Richtlinien zum Datenschutz für das Hinweisgebersystem.

Bitte melden Sie Ihre Beobachtungen oder die Verstöße über die nachfolgend aufgeführten Wege, um die Stiftung Scheuern bei der Aufklärung und bei der Schaffung von Abhilfe zu unterstützen:

Unabhängiges Meldesystem

In diesem können Sie einfach und schnell Ihre Beobachtungen mitteilen. Wenn Sie uns die Gelegenheit geben möchten mit Ihnen in Verbindung zu treten, so denken Sie bitte an die Angabe Ihrer Kontaktdaten. Wenn nicht, dann bleiben Sie anonym. Das Meldesystem ermöglicht uns dennoch mit Ihnen in anonymer Weise in Verbindung zu treten und Sie über fortlaufende Prozesse in Kenntnis zu setzen, Rückfragen zu stellen oder im gesamten Ablauf im Dialog zu bleiben, wenn Sie damit einverstanden sind. 

Die Aufgabe der Bearbeitung der eingehenden Meldungen hat die Stiftung Scheuern an Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Münster vergeben. Dort betreut Dr. Nico Herold Ihre Meldung. 

Dr. Nico Herold
Am Mittelhafen 14
48155 Münster
T. 0251 530350-16
nico.herold@curacon-recht.de 

Voraussetzung für eine Meldung ist das Einrichten eines gesicherten Postkastens Ihrerseits, was über das Meldeportal Hintbox möglich ist. Die über das sichere System Hintbox eingegebenen Daten erreichen dann Dr. Herold: 

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Externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz

Neben dem unabhängigen internen Meldesystem können Sie Hinweise beim Bundesamt für Justiz einreichen.

Bitte nutzen Sie bevorzugt zunächst den internen Meldeweg.

Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie selbst keine Nachteile befürchten müssen. Ist der interne Aufklärungsweg unwirksam oder haben Sie Sorge vor Repressalien, steht Ihnen der Weg zum Bundesamt für Justiz offen:

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