Fahnen mit Logo der Stiftung Scheuern und dortiger Dienstleistungen der Behindertenhilfe.
»Alles Wissenswerte. Neues aus dem Alltag, von Veranstaltungen, über Fortbildungen und BTHG bis hin zum Mittagessen.«
Aktuelles

Der Schulbegleiter – ein neues Angebot der Stiftung Scheuern


Neu bei der Stiftung Scheuern: Unter dem Motto „Inklusion macht Schule“ stellt die Einrichtung ab sofort Schulbegleiter zur Verfügung.

Was das ist? Kurz gesagt: Ein Schulbegleiter ermöglicht es Kindern und Jugendlichen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, trotz ihres Handicaps am Regelschulalltag teilzunehmen. Er übernimmt keine Lehrtätigkeit, sondern begleitet den Schüler während dessen Schulzeit oder während eines Teils der Schulzeit, um die Förderleistungen zu gewährleisten, die sich aus dem individuellen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen ergeben.

Hier nur drei von vielen Beispielen, wie sie tagtäglich in der Praxis vorkommen können:  Einem Kind, das im Rollstuhl sitzt, wird der Schulbegleiter dabei helfen, Rollstuhlrampen zu bewältigen und vorhandene Barrieren zu überwinden.  Bei einem Schüler mit geistiger Beeinträchtigung wiederholt und vereinfacht er dagegen nicht verstandene Aufgabenstellungen. Und bei einem Jugendlichen, der am Asperger-Syndrom, einer Form des Autismus, leidet, wird er den Schwerpunkt seiner Arbeit darauf legen, die Kommunikation und Interaktion mit anderen Menschen zu fördern.

Wichtig zu wissen ist bei alledem: Ebenso wie jeder zu betreuende Schüler anders ist, gestaltet sich auch die Arbeit des Schulbegleiters von Fall zu Fall unterschiedlich. „Er wird seine Hilfeleistungen niemals pauschalisieren, sondern immer am individuellen Bedarf des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen orientieren“, betont Lara Doll. Die Erziehungswissenschaftlerin (siehe Foto) ist bei der Stiftung Scheuern Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Schulbegleiter. „Anspruchsberechtigt sind nach dem Sozialgesetzbuch Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen sowie Kinder und Jugendliche mit einer drohenden oder manifesten seelischen Beeinträchtigung“, erklärt sie die Voraussetzungen.

Trifft dies auf Ihre Tochter oder Ihren Sohn zu? Dann stellen Sie einen formlosen Antrag beim Jugend- oder Sozialamt des Landkreises, und fügen Sie diesem, um das Verfahren eventuell zu beschleunigen, eine Stellungnahme und ein ärztliches Gutachten bei. Genehmigt die Behörde Ihren Antrag, stellt Lara Doll Ihnen gerne den für Ihre Tochter oder Ihren Sohn geeigneten Schulbegleiter zur Seite. Natürlich berät Sie sie auch gerne im Vorfeld. Übrigens: An Förderschulen besteht der Anspruch selten, auch wenn der Schüler eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung hat.

 

Kontakt: Lara Doll, Stiftung Scheuern, Telefon 02604/9790, Mobil 0159/04523185, E-Mail <link>l.doll@stiftung-scheuern.de