Bernd Feix, pädagogischer Vorstand der Stiftung Scheuern, betonte in seiner Begrüßungsansprache, dass das BTHG die „seit Jahrzehnten bedeutendste rechtliche neue Grundlage“ für Menschen mit Behinderung und ihre begleitenden Betreuer sei. Personenzentrierte Assistenz stehe im Mittelpunkt und solle konsequent umgesetzt werden. Damit verteilten sich die Aufgaben aller Beteiligten in der Begleitung von Menschen mit Behinderung wie folgt: Einrichtungen wie beispielsweise die Stiftung Scheuern erbringen Assistenzleistungen in unterschiedlichem Ausmaß und nach Wünschen der Betroffenen, den Betreuern falle die Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderung zu. Die Stiftung sei sich der Unsicherheit auf Seiten der Betreuer ob der neuen Situation bewusst.
Wolfgang Grüttner, Leiter des Referats Planung und Entwicklung der Stiftung Scheuern, stellte die Vorgaben vom Land Rheinland-Pfalz, das das BTHG umsetzen muss, vor und gab den Anwesenden Empfehlungen an die Hand, was bis wann zu tun sei, wo welcher Antrag gestellt werden müsse. Er informierte über die zukünftige Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen. Weitergehend nannte er Institutionen wie die jeweiligen Träger von Grundsicherung für existenzsichernde Leistungen und die Träger der Eingliederungshilfe als beratende Organisationen. Er wies des Weiteren auf die Beratungsmöglichkeit durch die Anlaufstellten der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabe Beratung (EUTB) hin. Grüttner wie Feix versprachen seitens der Stiftung Scheuern weitgehende Unterstützung, wo es möglich sei. Dies könne sich auf alle Zusammenhänge beziehen, von der Akteneinsicht über Systemauszüge für zu erbringende Nachweise bis hin zur Einzelfallberatung.
Gastreferentin Christina Nedoma vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie stellte das sogenannte Gesamtplanverfahren vor. In diesem Verfahren werden Bedarfe der Leistungsberechtigten ermittelt und die Eingliederungshilfeleistungen festgelegt. Dieses beteiligt und beschreibt alle Prozesse rund um die Begleitung von Menschen mit Behinderung, die Leistungen von mehreren Kostenträgern in Anspruch nehmen. Sie wies im Rahmen ihrer Ausführungen zum Gesamtplanverfahren darauf hin, dass die Landes- und nachgeordneten Behörden ihrer Informationspflicht nachkommen würden und auch beratend zur Seite stehen. Derzeit werde geprüft, ob es darüber hinaus möglich sei, über 2019 hinauslaufende Bewilligungen vorhandene Daten automatisiert ins Antragswesen für das BTHG zu überführen, was den Betreuern viele Arbeiten abnähme.
Letzteres käme vor allem älteren Betreuern entgegen, die sich teilweise mit den Neuheiten zum BTHG deutlich überfordert fühlten. Dr. Schmitt vom Betreuerrat stattdessen machte Mut und brachte ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass das BTHG kein Schreckgespenst sei, das Betreuer überlaste, sondern das im Sinne der Menschen mit Behinderung zur Besserung, zu verstärkter Ausübung des gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrechtes beitrage: „Wir haben jetzt einmalig die Qual, uns mühevoll auf die neue Situation und die neuen Aufgaben für Betreuer einzustellen, das stimmt. Aber“, so betonte sie, „wir haben dann mit den Menschen, die wir betreuen, zusammen eine echte Wahl, wie das Leben der Betroffenen gestaltet werden kann.“