Diese Sichtung der Impfunterlagen geschieht unmittelbar in Ihrem Impftermin. Diese Regelung gilt mit einer Ausnahme für alle Klienten und Mitarbeitenden. Darunter fallen auch die externen Werkstattbeschäftigten, die externen Tagesförderstätten-Besucher und die externen Besucher der Rehagruppe.
Die zuvor genannte Ausnahme besteht für die Bewohner*innen vom Campus, den Lahnberg-Wohnhäusern und den Schimmerich-Wohnhäusern sowie den dort tätigen Mitarbeitenden aus dem Betreuungsdienst/Wohnen. Diese Personengruppen legen gebündelt alle Imfpunterlagen einrichtungsbezogen am Freitag, dem 26. Februar 2021 zur Sichtung vor. Die Impfunterlagen dieser genannten Personengruppen müssen am Freitag, dem 26. Februar in den Seminarräumen auf dem Campus der Stiftung Scheuern vorliegen, welche als kleines Impfzentrum dienen.