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Aktuelles

Mit Stufenplan auf einrichtungsbezogene Impfpflicht und Corona-Hochphasen vorbereitet


Auch die Stiftung Scheuern als Trägerin von Einrichtungen besonderer Wohnformen gemäß Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) ist an das im letzten Dezember 2021 beschlossene Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gebunden. Sie hat daher Lösungen erarbeitet, wenn zum 16.März 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeitende im Gesundheitswesen auch in Rheinland-Pfalz in Kraft tritt und Mitarbeitende ohne laut Gesetz geforderten Impfstatus möglicherweise nicht im Dienst eingesetzt werden können:

Zur Sicherstellung der Grundversorgung der Menschen in den Wohneinrichtungen wurde ein Aktionsplan entwickelt. Dieser Plan sieht vor, Personal aus der gesamten Stiftung Scheuern zusammenzuziehen, stufenweise Leistungsbereiche ggf. einzuschränken und zum Beispiel Mitarbeitende aus der Tagesförderstätte, aus dem Case Management und aus den ambulanten Diensten sowie aus der Verwaltung in den Wohneinrichtungen einzusetzen.

Unter der gesamten Belegschaft wurde eine Abfrage zur Einsatzbereitschaft im Wohnbereich getätigt, zunächst auf freiwilliger Basis. Mitarbeitende in Elternzeit oder berentete Mitarbeiter wurden in einer weiteren Erhebung zu ihrer Bereitschaft befragt bzw. um ihre Unterstützung zur Sicherstellung der Grundversorgung gebeten.    

Alle diese Abfragen unter Bereitwilligen münden in einen Gesamthelferpool, dessen einzelne Helfer individuell je nach Situation oder Notlage von der Fachbereichsleitung Wohnen in Abstimmung mit dem Personalmanagement und der Arbeitsgemeinschaft Infektionsschutz an ihren Einsatzort geschickt werden.

Wer ein Interesse an einem Arbeitsverhältnis in den Wohneinrichtungen der Stiftung Scheuern hat, ist willkommen. Dazu gehören auch Quereinsteiger oder Menschen, die sich einfach sozial als „Reservisten“ engagieren möchten. Zudem wurde eine Werbekampagne zur Suche von Fach- und Betreuungspersonal in der Region mit Jahresbeginn 2022 gestartet, und einige Mitarbeitende nutzen auch die unkomplizierte Aufstockung des Dienstumfangs ihrer Beschäftigungsverhältnisse.

Die Stiftung Scheuern wird ihrer Pflicht zur Meldung des Impfstatus der Mitarbeiterschaft zum 15.März 2022 an das Gesundheitsamt des Rhein-Lahn-Kreises nachkommen. Diesem obliegt dann in einem abgestuften Verfahren die sorgfältige Prüfung jedes Einzelfalles, ob ein oder ob kein Betretungs- oder Arbeitsverbot gegenüber Mitarbeitenden ausgesprochen wird. Weder die kommunale Seite noch die Stiftung Scheuern möchten einen Betreuungsengpass riskieren.

 

Bildquelle: pixabay.com