"Meine Rente als Werkstattbeschäftigter – Was muss ich tun?" lautet die zentrale Frage, auf die der Offene Info-Treff am 26. Oktober Antworten geben wird.
Für Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen (wfbM) besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Regelfall zahlt der Träger der Einrichtung den Rentenversicherungsbeitrag. Bei schweren oder in der Kindheit entstandenen Leiden kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bereits nach 20 Jahren Wartezeit gezahlt werden. Die Wartezeit wird zum Beispiel mit einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen gezahlt.
Wie ist der Weg dahin? Wer stellt den Antrag?
Mit Sandra Wenger, einer Beraterin der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, hat die Stiftung Scheuern eine kompetente Expertin gewonnen, die umfassend und in leichter Sprache ins Thema „Meine Rente als Werkstattbeschäftigter – Was muss ich tun?“ einführen wird.