Auch weiterhin können Anträge auf Entschädigungsleistungen von ehemaligen Heimkindern bzw. Personen, die seit ihrer Kindheit in einem Heim leben, gestellt werden. Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat das bestätigt und eine Verlängerung des Abkommens zwischen der Stiftung Anerkennung und Hilfe und dem Land Rheinland-Pfalz bis zum 30. Juni 2021 unterzeichnet.
Es geht dabei insbesondere um Menschen, die in den Jahren 1949-1975 in westlichen Bundesländern oder 1949-1990 in östlichen Bundesländern als Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht waren.
Link zur Pressemitteilung zur Verlängerung.
http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de; kostenfreie Hotline: 0800 221 2218, montags bis donnerstags jeweils 8-20 Uhr