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Aktuelles

Stiftung Anerkennung und Hilfe setzt ihr Engagement fort


Auch weiterhin können Anträge auf Entschädigungsleistungen von ehemaligen Heimkindern bzw. Personen, die seit ihrer Kindheit in einem Heim leben, gestellt werden. Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat das bestätigt und eine Verlängerung des Abkommens zwischen der Stiftung Anerkennung und Hilfe und dem Land Rheinland-Pfalz bis zum 30. Juni 2021 unterzeichnet.

Es geht dabei insbesondere um Menschen, die in den Jahren 1949-1975 in westlichen Bundesländern oder 1949-1990 in östlichen Bundesländern als Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht waren.
Link zur Pressemitteilung zur Verlängerung.
http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de​; kostenfreie Hotline: 0800 221 2218, montags bis donnerstags jeweils 8-20 Uhr