Das bedeutet: Noch bis zum Ende Juni können Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) oder 1949 bis 1990 in der früheren Deutschen Demokratischen Republik (DDR) als Kinder oder Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe Leid und Unrecht erlitten haben, finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen beantragen.In der Stiftung Scheuern haben dies bereits viele Menschen getan. Christine Lange von der Stiftung Anerkennung und Hilfe war im April 2018 zu einer Informationsveranstaltung in Nassau, auch später kamen ihre Kollegin Jacqueline Goldstein und sie selbst regelmäßig hierher, um die betroffenen Menschen in Einzelgesprächen zu beraten und bei der Antragstellung zu unterstützen. Anlass für die Verlängerung der Anmeldefrist ist nicht zuletzt die Corona-Pandemie, die den Zugang zur Stiftung Anerkennung und Hilfe erheblich erschwert. Als den Gründern der Stiftung ist es Bund, Ländern und Kirchen jedoch wichtig, möglichst viele Menschen mit dem Angebot zu erreichen.
Kontakt: Die Stiftung Anerkennung und Hilfe ist montags bis donnerstags jeweils von 8 bis 20 Uhr über die kostenlose Hotline 0800 221 2218 zu erreichen.