Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) der Bundesrepublik Deutschland ihre Empfehlungen zur Anwendung des Impfstoffes von Hersteller AstraZeneca geändert hat, gibt es auch für die Menschen, die über die Stiftung Scheuern Ende Februar mit AstraZeneca geimpft wurden Neuigkeiten. Die Begründung für die Neuerungen liegt in der Alterszulassung für den Impfstoff. Dieser ist nun für die Altersgruppe der über 60-Jährigen empfohlen. Damit kann sich für die meisten Klient*innen und Mitarbeitenden die Notwendigkeit ergeben, bei der Zweitimpfung einen anderen Impfstoff zu verabreichen. Gesundheitlich ist dies unbedenklich und mit der Erstimpfung kombinierbar, aber es führt dazu, dass der Informations- und Vorbereitungszeitraum leider sehr knapp sein wird.
Folgende Informationen stehen bereits fest:
- Die Zweitimpfung bleibt auf den 9. Mai 2021 terminiert.
- Personen zwischen 60 und 65 Jahren erhalten wie bei der Erstimpfung den Wirkstoff von AstraZeneca.
- Personen unter 60 Jahren werden voraussichtlich nicht mit AstraZeneca geimpft. Allerdings steht derzeit der stattdessen zu verwendende Impfstoff noch nicht hundertprozentig fest. Voraussichtlich wird es der Impfstoff von BioNTech sein, laut Impfkoordination des Rhein-Lahn-Kreises.
- In jedem Fall jedoch sind alle zu Impfenden gebeten, mit ihrem Hausarzt bereits im Vorfeld ein Aufklärungsgespräch zu führen, was für sie persönlich die beste Vorgehensweise sei. Zweite Impfung mit AstraZeneca oder einem anderen Impfstoff?
- Hinsichtlich der für die Impfaktion am 9. Mai mitzubringenden Impfdokumentationen weist die Stiftung Scheuern darauf hin, dass diese wieder sehr kurzfristig den Impfwilligen zugeschickt werden. Dafür bittet sie um Entschuldigung und gleichzeitig um Verständnis, denn an dieser Stelle ist die Stiftung Scheuern auf die Zuarbeit durch das Land Rheinland-Pfalz in Form von neuen Aufklärungsbögen angewiesen. Alle bisher versendeten Unterlagen an Klient*innen, Betreuer*innen haben jedoch aufgrund der geänderten STIKO-Empfehlungen keine Gültigkeit mehr. Daher gilt es, die neuerliche Impf-Unterlagenzusendung kurz vor dem 9. Mai abzuwarten. In diesem Zusammenhang bitten wir um Ihre Mitarbeit, insbesondere für Klient*innen, deren Gesundheitsfürsorge von gesetzlichen Betreuer*innen wahrgenommen wird. Bitte senden Sie uns in Ihrer Funktion als Betreuer*innen nach Erhalt die Unterlagen umgehend ausgefüllt zurück, damit die Impfung stattfinden kann und keine weiteren Verzögerungen entstehen. Für die Mitarbeitenden ist das Verfahren noch zu klären.
- Im eigenen Interesse bitten wir Sie auch die stiftungseigenen Medien im Auge zu behalten, um möglichst frühzeitig Informationen zu erhalten. Sobald uns verlässliche Informationen vorliegen, werden wir diese ins Intranet, auf der Homepage und auf Facebook bekanntgeben.
Wir danken allen, die die Zweitimpfung unter den wechselnden Umständen möglich machen, und auch für die Mitverfolgung des Geschehens!
Hier die Empfehlung und Begründung der STIKO: Vierte_Empfehlung_01042021_Download.pdf